Über uns
Der Evangelisch-theologische Fakultätentag ist die hochschulpolitische Vertretung der 19 Evangelisch-theologischen Fakultäten und Fachbereiche an deutschen Universitäten und dreier Kirchlicher Hochschulen (augustana Hochschule Neuendettelsau, Kirchliche Hochschule Wuppertal-Bethel, Lutherische Theologische Hochschule Oberursel).
Vertreterinnen und Vertreter der Einheiten an wissenschaftlichen Hochschulen, in denen Fächer der Evangelischen Theologie gelehrt werden und die in der „Konferenz der Institute für Evangelische Theologie“ (KIET) zusammengeschlossen sind, kooperieren mit dem Fakultätentag und haben Sitz- und Rederecht in Fragen von gemeinsamem Interesse.
Die Dekanin oder der Dekan der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien und eine Vertreterin oder ein Vertreter der evangelisch-theologischen Fakultäten in der Schweiz sind ständige Gäste.
Der Evangelisch-Theologische Fakultätentag ist Mitglied im Allgemeinen Fakultätentag.
Ziele
Der Fakultätentag berät alle Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit evangelisch-theologischer Fakultäten fallen und von gemeinsamem Interesse und Belang sind. Er dient ihrer Koordination und Kooperation sowie ihrer Vertretung nach außen.
Organe
Die Behandlung und Klärung aller Fragen und Inhalte des Studiums der Theologie – insbesondere des Pfarramts- und Lehramtsstudiums ‑, die einer bundeseinheitlichen Regelung und Absprache bedürfen, vollzieht sich auf dem Boden von zwei studiengangsbezogenen Gemischten Kommissionen für den Pfarramtsstudiengang bzw. für die Lehramtsstudiengänge, die einerseits von den zuständigen Referentenkonferenzen der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland – EKD (Konferenz der gliedkirchlichen Referenten und Referentinnen für die Ausbildung zum Pfarramt ‑ ARK und Konferenz der Referentinnen und Referenten für Bildungs-, Erziehungs- und Schulfragen in den Gliedkirchen der EKD ‑ BESRK) und andererseits von den entsprechenden Zusammenschlüssen der universitären Theologie (Evangelisch-theologischer Fakultätentag – E-TFT und Konferenz der Institute für Evangelische Theologie – KIET) beschickt werden. Sie führen den Titel “Gemischte Kommission I für die Reform des Theologiestudiums − Pfarramtsstudiengang” bzw. “Gemischte Kommission II für die Reform des Theologiestudiums – Lehramtsstudiengänge.”
Die Gemischten Kommissionen arbeiten im Rahmen des Kontaktausschusses zwischen dem Rat sowie der Kirchenkonferenz der EKD und dem E-TFT sowie der KIET, der ihre Arbeitsergebnisse entgegennimmt und über das weitere Verfahren entscheidet. Eingerichtet wurde der Kontaktausschuss bereits im Jahr 1970 im Zusammenhang der in der EKD-Grundordnung verankerten Aufgabe, Richtlinien für die wissenschaftliche und praktische Ausbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer zu erarbeiten. Neben der Verbindung zur Arbeit der Gemischten Kommissionen bearbeitet und begleitet der Kontaktausschuss insbesondere folgende übergreifende Themenstellungen:
- Zusammenwirken von Staat, Universitäten und Kirchen (KMK-Hochschulausschuss),
- Situation der theologischen Fakultäten und Institute sowie der Theologiestudierenden,
- Weiterentwicklung von Theologien und religionsbezogenen Wissenschaften (Wissenschaftsrat),
- Situation und Weiterentwicklung der Kirchlichen Hochschulen,
- Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft und ihre Rückwirkung auf die Ausbildungsanforderungen für Pfarrdienst und Lehramt,
- Entwicklungen im Bereich der Katholischen, Jüdischen und Islamischen Theologie und deren Rückwirkungen auf die Theologischen Fakultäten und Institute,
- Fragen der Anerkennung von freien und freikirchlichen Hochschulen und ihren Studiengängen.
Erläuterung der Gremienbezeichnungen
- ARK: Gliedkirchliche Konferenz der Ausbildungsreferent:innen
- BESRK: Gliedkirchliche Konferenz der Bildungs-, Erziehungs- und Schulreferent:innen
- GK I: Gemischte Kommission I zur Reform des Theologiestudiums (Pfarramt)
- GK II: Gemischte Kommission II zur Reform des Theologiestudiums (Lehramt)
- Kontaktausschuss zwischen dem Rat sowie der Kirchenkonferenz der EKD und dem E-TFT sowie der KIET
- E-TFT: Evangelisch-theologischer Fakultätentag
- KIET: Konferenz der Institute für Evangelische Theologie
- Rat der EKD: 15 Mitglieder (Laien und Theolog:innen), Amtszeit sechs Jahre
- Kirchenkonferenz: Leitende Geistliche und leitende Jurist:innen der EKD-Gliedkirchen